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Dienstag, 13. März 2012

Sound-Work Veranstaltungstechnik - wireless

Sound-Work Veranstaltungstechnik - wireless


... bei den meisten Veranstaltungen werden die Mikrofone wireless, also kabellos, eingesetzt.

Die Vorteile liegen auf der Hand: flexibel einsetzbar, schnell austauschbar, mobil im gesamten Veranstaltungsbereich (zum Beispiel für Moderation, Entertainment). Qualität und Leistungsfähigkeit der unterschiedlichen wireless-Systeme unterscheiden sich nicht nur im Preis!

Worauf ist zu Achten? Hier die wichtigsten Aspekte:

Frequenzbereich (VHF - UHF) (30MHz - 900MHz)
Non Diversity oder True Diversity (Eine oder Zwei Empfangsantennen)
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Genemigungsfreie Frequenzen?
Zukunftssicher (in Bezug auf die neuen Frequenzzuteilungen)?
Rauschunterdrückung?
Dynamicprozessor?
Empfindlichkeit (Gain) regelbar?
Reichweite (Sendeleistung)?
SHURE UR 2-BETA 87A          shure uhf U serie
Anzahl der parallel nutzbaren Frequenzen? (Sendestrecken)
Anmeldefrei oder Anmeldepflichtig? (Betriebsgenehmigung)
Qualität der Mikrofonkapsel beim Handsender, bzw. des Headsets, Clipmikrofons oder Earsets am Taschensender!
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Stabilität, Handling, Gewicht des Handsenders.
Stabilität, Größe und Befestigungsmöglichkeit des Taschensenders.

Wie Sie dieser kurzen Einführung ins Thema "wireless" entnehmen können, lässt sich pauschal nicht Beantworten, welche Anlage "die Beste" ist!
Für unterschiedliche Einsatzbereiche und Anwender, auch für unterschiedliche Budgets gibt es sicherlich mehrere "passende" Lösungen!
Wir beraten Sie gern und finden sicher "die Beste" individuelle Lösung für Ihren speziellen Anwendungsfall! 

Der Frequenzbereich 790-862MHz wird zukünftig für die mobile Internetnutzung (Digitale Dividende) zur Verfügung stehen. Durch den Parallelbetrieb Funkmikrofon/Internet kann es zu Interferenzen kommen. In ländlichen Gebieten sind Störungen möglich. Alternativ hierzu bieten wir die Funkmikrofonsysteme in dem neuen Frequenzbereich 740-764MHz an. Dieser neue Frequenzbereich ist anmelde- und gebührenpflichtig in der EU!

Damit Sie zufrieden und  zukunftssicher weiterarbeiten können, empfehlen wir die
Umstellung auf die neuen Funkfrequenzen. Ab dem Jahr 2015 ist der Bereich 790MHz bis814MHz für die Neuzulassung von drahtlosen Mikrofonsystemen von staatlicher Seite nicht mehr möglich. 

Diese Technik kann jedoch weiter betrieben werden, allerdings sind Störungen durch die Nutzung der Digitalen Dividende (http://www.bundesnetzagentur.de)
nicht auszuschließen.

Die Bundesnetzagentur hat im Februar 2011 im Amtsblatt zwei neue Verfügungen veröffentlicht: Vfg 9/2011 (Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs 823 MHz - 832 MHz für Durchsagefunk) und Vfg 10/2011 (Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs 1785 MHz - 1805 MHz für Durchsagefunk).

Aus der Neuregelung ergeben sich für die Nutzergruppe „private und semiprofessionelle Nutzung, Gastronomie“ neue Möglichkeiten, diese kostenlosen und anmeldefreien Frequenzbereiche zu nutzen.
So stehen derzeit drei Frequenzbereiche zur kostenlosen und anmeldefreien Nutzung zur Verfügung!
Diese drei Frequenzbänder sind:
823 – 832 MHz
... zwischen dem LTE Uplink- und Downlinkbereich (Funk Internet für den ländlichen Bereich). Da dies ein, schon von vielen Herstellern genutzter Frequenzbereich ist (UHF-Band), ist dort mit einem hohen Nutzeraufkommen zu rechnen. Ausserdem dürfte die Nutzung, besonderes in ländlichen Bereichen, kompliziert werden.
863 – 865 MHz ISM
... in diesem Frequenzbereich tummeln sich u.a. auch Babyphones, Funkkopfhörer, Funk-Garagentore, usw.. Viele Geräte mit Funkapplikationen, aus unterschiedlichsten Anwendungsbereichen, bis zu einer Sendeleistung von 10mW, werden in diesem Bereich zugelassen.
1785 - 1805 MHz
... dieser Bereich ist neu dazugekommen - und ausschliesslich für die Audioübertragung reserviert. Somit bietet dieser Bereich momentan die besten Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb von anmeldefreien Funkmikrofonen!
Diesen Text haben wir von beyerdynamic übernommen:

Die Frequenzbereiche 790-814 MHz und 838-862 MHz, werden bis zum 31.12.2015 weiterhin anmelde- und gebührenfrei nutzbar bleiben. Die Verfügung 91/2005, die diese Frequenzbereiche allgemein zuteilt, läuft am 31.12.2015 aus und wird nicht verlängert. Allerdings wird der Ausbau von LTE (drahtloses DSL, drahtloser Internetzugang) in diesen Frequenzbereichen in "ländlichen Gebieten" vorher beginnen. Die Bundesnetzagentur hat eine Liste der "ländlichen Gebiete" veröffentlicht (Siehehttp://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/138468/publicationFile/2804/
BeilageListenBreitbandUntervGemID17376pdf.pdf). Der Regelbetrieb dieser LTE Netze wird nicht vor 2012 erwartet. Das bedeutet, dass in ländlichen Gebieten ab 2012 mit Störungen beim Betrieb von Funkmikrofonen und drahtlosen In Ear Monitoring Systemen zu rechnen ist.

Ab 2016 werden die Frequenzbereiche für Funkmikrofone nur noch mit Einzelzuteilung zur Verfügung stehen.

Für drahtlose Mikrofone steht ab sofort der Frequenzbereich 710-790 MHz zur Verfügung. Die Verfügbarkeit von Frequenzen in diesem Frequenzbereich ist aber von der lokalen DVB-T Bedeckung abhängig. Der Betrieb von drahtlosen Mikrofonen und In-Ear-Monitorsystemen ist anmelde- und gebührenpflichtig! Die Anmeldung gilt bundesweit und ist übetragbar. Die Kosten belaufen sich zur Zeit auf 130 € pro Antrag und einer Jahresgebühr von 9,30 € pro Jahr und Sender.

Öffentliche Einrichtungen wie bspw. Schulen oder Kindergärten können eine Gebührenbefreiung beantragen. Zu beachten ist, dass vor Inbetriebnahme/Kauf eines Drahtlossystems der übliche Antrag auf Einzelzuteilung der zu nutzenden Frequenz(en) bei der Bundesagentur gestellt werden muss. Über die Beitrags- und Gebührenbefreiung wird dann individuell gemäß §8 Verwaltungskostengesetz (VwKostG) und §2 Frequenzschutzbeitragsverordnung (FsBeitrV) entschieden. Im Zweifelsfalle ist es sinnvoll, vorab die lokal für Frequenzzuteilung zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur zu kontaktieren.

Für Festinstallationen (sogenannte „ Fixed Indoor Anwendungen“) können bei Bedarf über diesen Frequenzbereich hinaus weitere Frequenzen zugeteilt werden.

Auch aus dem Frequenzbereich zwischen 174-230 MHz können Einzelfrequenzen für Festinstallationen beantragt und genutzt werden.  


2.) Bisherige Situation:
Bereich 790-862 MHz:

Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 wurden die Frequenzen in den TV-Kanälen 61-63 (790-814MHz) und 67-69 (838-862MHz) den jeweiligen Nutzergruppen zur Nutzung durch drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen allgemein zugeteilt. (VfG 91/2005)

Eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist dementsprechend nicht notwendig. Jeder Nutzer muss lediglich dafür Sorge tragen, dass er Frequenzen aus seiner Nutzergruppe wählt.

Zu Beachten ist Hinweis 1 in der VfG 91/2005:

„… Die BNetzA übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bevorrechtigte Frequenznutzungen kann nicht gewährleistet werden. …“  
Anwender/Nutzergruppen
Die unterschiedlichen Anwender von drahtlosen Mikrofonanlagen werden in Nutzergruppen einge
       a & b: Öffentlich, rechtliche und private Rundfunkanstalten
       c: PA-Rental Firmen
       d: Musikgruppen, Discotheken
       e: Theater, Stadthallen etc.

Zu den jeweiligen Nutzergruppen gehören bestimmte Frequenzbereiche (TV-Kanäle) bzw. aus diesen Bereichen wiederum nur bestimmte Frequenzen (Subkanäle).Die Auflistung der nutzbaren Kanäle für eine Nutzergruppe finden Sie im Text der Verfügung 91/2005http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38182/publicationFile/2561/

FundstelleId4469pdf.pdf


Bereich 470-790 MHz

Für den vorübergehenden Betrieb von drahtlosen Mikrofonanlagen erteilt die Bundesnetzagentur Kurzzeitzuteilungen, Diese sind weder an Nutzergruppen noch bestimmte TV-Kanäle gebunden. Kurzzeitzuteilungen gelten diese nur für einen festgelegten Ort und auch nur für maximal 14 Tage. Danach muss ein neuer Antrag auf Kurzzeitzuteilung gestellt werden. Zugeteilt werden ausschließlich Frequenzen, die an diesem Ort nicht schon von anderen Anwendern belegt sind.

Die erste beantragte Frequenz kostet 130,00 €, jede weitere 50,00 €.

Das Antragsformular für eine Kurzzeitzuteilung sowie ein Hinweisblatt können Sie hier herunterladen:
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/84254/publicationFile/2672/

AntragKurzzeitNzgId16216pdf.pdf
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/84244/publicationFile/6848/

AntragHinweisKurzzeit10052010xls.xls
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/84258/publicationFile/2673/

InfoblattHinwKuNzId3761pdf.pdf

Für den dauerhaften ortsfesten Betrieb von drahtlosen Mikrofonanlagen in geschlossenen Räumen (Festinstallationen) kann bei der zuständigen Aussenstelle der BnetzA eine Einzelzuteilung beantragt werden.


Bereich 863-865 MHz

Der Frequenzbereich 863 - 865 MHz ist für die Benutzung durch die Allgemeinheit für drahtlose Mikrofone allgemein zugeteilt. (http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38184/publicationFile/2546/
FundstelleId289pdf.pdf) Innerhalb dieses Frequenzbereichs sind keine Frequenzen einzelnen Nutzergruppen zugewiesen. Es kann jede beliebige Frequenz innerhalb dieses Bereichs genutzt werden. Die Verfügung 68/2003 läuft am 31.12.2013 aus und wird nicht verlängert.

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